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   BFH, 12.04.1999 - V E 1/99   

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https://dejure.org/1999,8757
BFH, 12.04.1999 - V E 1/99 (https://dejure.org/1999,8757)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1999 - V E 1/99 (https://dejure.org/1999,8757)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1999 - V E 1/99 (https://dejure.org/1999,8757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerungsverfahren - Kostenentscheidung - Fristversäumnis - Unverschuldete Fristversäumnis

  • Judicialis

    GKG § 8; ; GKG § 5 Abs. 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 5 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 5 Abs. 1 § 8 Abs. 1 S. 1
    Nichterhebung von Kosten; falsche Sachbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.01.1998 - I E 3/97
    Auszug aus BFH, 12.04.1999 - V E 1/99
    Der Senat kann offenlassen, inwieweit die Regelung auch bei Fehlern des FA im vorangegangenen behördlichen Verfahren gilt (dafür z.B. BFH, Beschluß vom 31. Januar 1996 I R 120/95, BFH/NV 1996, 496; Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, § 8 GKG Anm. 2. B. a, unter Berufung auf Schall, Betriebs-Berater 1988, 380; hingegen fallen nach BFH, Beschluß vom 21. Januar 1998 I E 3/97, nicht veröffentlicht, Fehler des FA beim Erlaß von Steuerbescheiden jedenfalls nicht darunter).
  • BFH, 16.11.1995 - III S 4/95

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 12.04.1999 - V E 1/99
    Der Senat kann offenlassen, inwieweit die Regelung auch bei Fehlern des FA im vorangegangenen behördlichen Verfahren gilt (dafür z.B. BFH, Beschluß vom 31. Januar 1996 I R 120/95, BFH/NV 1996, 496; Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, § 8 GKG Anm. 2. B. a, unter Berufung auf Schall, Betriebs-Berater 1988, 380; hingegen fallen nach BFH, Beschluß vom 21. Januar 1998 I E 3/97, nicht veröffentlicht, Fehler des FA beim Erlaß von Steuerbescheiden jedenfalls nicht darunter).
  • BFH, 31.01.1996 - I R 120/95

    Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne des § 8 Abs. 1 S.1

    Auszug aus BFH, 12.04.1999 - V E 1/99
    Der Senat kann offenlassen, inwieweit die Regelung auch bei Fehlern des FA im vorangegangenen behördlichen Verfahren gilt (dafür z.B. BFH, Beschluß vom 31. Januar 1996 I R 120/95, BFH/NV 1996, 496; Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, § 8 GKG Anm. 2. B. a, unter Berufung auf Schall, Betriebs-Berater 1988, 380; hingegen fallen nach BFH, Beschluß vom 21. Januar 1998 I E 3/97, nicht veröffentlicht, Fehler des FA beim Erlaß von Steuerbescheiden jedenfalls nicht darunter).
  • BFH, 10.01.2000 - XI E 4/99

    Revisionsverfahren; Streitwert

    Mit der Erinnerung "gegen den Kostenansatz" nach § 5 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen den Ansatz einzelner Kosten oder deren Höhe, ggf. auch gegen den zugrunde liegenden Streitwert (BFH-Beschluss vom 12. April 1999 V E 1/99, BFH/NV 1999, 1350); ferner kann sich der Erinnerungsführer gegen seine Heranziehung als Kostenschuldner wenden (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 135 Anm. 17 a).
  • BFH, 20.01.2000 - XI E 3/99

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Mit der Erinnerung "gegen den Kostenansatz" nach § 5 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen den Ansatz einzelner Kosten oder deren Höhe, ggf. auch gegen den zugrunde liegenden Streitwert (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1999 V E 1/99, BFH/NV 1999, 1350; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 135 Anm. 17 a).
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